
Mitteilungen an
Kampfgericht & Schwinger
Kampfrichtersitzung
Diese findet um 07.00 Uhr im Einteilungsbüro statt. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich.
Parkplatz
Die Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe des Festplatzes und sind signalisiert.
Mitteilungen an die Schwinger
Massgebend für den Wettkampf sind das technische Regulativ und die Richtlinien über die Technischen Hilfsmittel des Eidgenössischen Schwingerverbandes.
Ausschluss
Schwinger, die zu spät antreten, nicht den Vorschriften entsprechend gekleidet sind oder sich auf dem Festplatz unsportlich benehmen, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
Bekleidung
Sennen: Lange, dunkle Hosen, farbiges Zivilhemd ohne Fantasie-Muster Turner: Lange, unten offene, weisse Hosen und weisses Ärmelleibchen (ohne Aufdruck)
Rangverkündigung
Alle Kranzgewinner besammeln sich vor dem Festzelt für den Einmarsch!
Versicherung
Jeder Schwinger ist bei der Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes versichert. Nicht angemeldete Schwinger können am Wettkampf nicht teilnehmen.
Abmeldungen
Für den Wettkampf verhinderte Schwinger müssen sich durch ihren Gauverbands TL bis spätestens am Freitag,
26. Mai 2023, 12.00 Uhr, beim Kampfgerichtspräsidenten, Stefan Sempach,
Tel. 079 769 22 07, abmelden.
Bankettkarten
Abgabe am Morgen ab 6.00 Uhr beim Eingang Turnhalle. Gleichzeitig wird das Haftgeld von CHF 35.– eingezogen.
Garderobe und Dusche
Diese befinden sich in der Turnhalle, welche sich auf dem Festgelände befindet.
Pünktliches Antreten der Schwinger ist für einen guten Ablauf des Festes erforderlich. Der Handel der gewonnenen Ehrengabe direkt nach der Rangverkündigung ist zu unterlassen.
Von jedem Schwinger wird erwartet, dass er die erhaltene Ehrengabe bis spätestens am 30. Juli 2023 verdankt!
Der Kampfgerichtspräsident OSF 2023,
Stefan Sempach